1. Geltungsbereich
1.1Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der digitalen Plattformsoftware ERASMIO einschließlich aller Webanwendungen, Nutzerbereiche, Dashboards, Softwaremodule, Verwaltungsfunktionen, Planungsfunktionen, Buchungsverwaltungsfunktionen, Anfrageverwaltungsfunktionen, Benachrichtigungsfunktionen, Schnittstellen und sonstigen digitalen Funktionen, die über ERASMIO bereitgestellt werden.
1.2Diese AGB gelten für alle Nutzer der Plattformsoftware, insbesondere für Anbieter, Kunden, Schulen, Organisationen sowie für mit Schulen oder Organisationen verbundene Nutzerkonten.
1.3Abweichende Bedingungen eines Nutzers gelten nur, wenn ERASMIO ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn ERASMIO der Einbeziehung abweichender Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.4Für einzelne Softwaremodule, Nutzergruppen oder Funktionen können ergänzende Bedingungen gelten. Soweit ergänzende Bedingungen diesen AGB widersprechen, gehen die spezielleren Bedingungen für das jeweilige Softwaremodul vor.
1.5Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere Verbraucherrechte, Datenschutzrechte und zwingende Rechte nach dem Recht des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
2. Begriffe
2.1ERASMIO bezeichnet die von der ERASMIO LIMITED bereitgestellte digitale Plattformsoftware einschließlich der zugehörigen Softwaremodule, Dashboards, Nutzerbereiche, Schnittstellen und Verwaltungsfunktionen.
2.2Plattformsoftware bezeichnet die digitalen Softwarefunktionen von ERASMIO. Dazu gehören insbesondere Funktionen zur Erstellung, Anzeige, Konfiguration, Verwaltung und Dokumentation von Kursangeboten, Kursterminen, Anfragen, Buchungen, Stornierungen, Zahlungen, Benachrichtigungen, Nutzerkonten, Schulstrukturen und verbundenen Nutzerkonten.
2.3Nutzer sind alle Personen und Organisationen, die die Plattformsoftware verwenden. Dazu gehören insbesondere Kunden, Anbieter, Schulen, Organisationen und verbundene Nutzerkonten.
2.4Kunde bezeichnet eine natürliche Person oder Organisation, die über die Plattformsoftware Kurse sucht, unverbindliche Anmeldungen abgibt oder verbindliche Buchungen technisch auslöst und verwaltet.
2.5Anbieter bezeichnet einen registrierten Nutzer mit Anbieterrolle, der über die Plattformsoftware Kursangebote, Kurstermine, Preise, Verfügbarkeiten, Anfrageparameter, Buchungsparameter und kursbezogene Bedingungen eigenständig erstellt, konfiguriert und verwaltet.
2.6Schule oder Organisation bezeichnet ein registriertes Nutzerkonto, das schulische, institutionelle oder organisatorische Funktionen der Plattformsoftware nutzt. Schulen und Organisationen können mit weiteren Nutzerkonten verbunden sein, soweit die Plattformsoftware entsprechende Funktionen bereitstellt.
2.7Verbundene Nutzerkonten sind Nutzerkonten, die über die Plattformsoftware einem Schul- oder Organisationskonto zugeordnet oder von diesem freigeschaltet wurden.
2.8Kurs bezeichnet ein vom Anbieter über die Plattformsoftware erstelltes und verwaltetes Kursangebot.
2.9Kurstermin bezeichnet einen konkreten Termin oder Zeitraum eines Kurses. Ein Kurstermin kann insbesondere den Status „geplant" oder „buchbar" haben.
2.10Geplanter Kurstermin bezeichnet einen Kurstermin, der noch nicht verbindlich buchbar ist und für den unverbindliche Anmeldungen über die Anfrageverwaltungsfunktion erfasst werden können.
2.11Buchbarer Kurstermin bezeichnet einen Kurstermin, für den Kunden über die Buchungsverwaltungsfunktion eine verbindliche Buchung technisch auslösen können.
2.12Unverbindliche Anmeldung oder Anfrage bezeichnet eine über die Plattformsoftware gespeicherte Interessensbekundung für einen geplanten Kurstermin. Sie ist für Kunden und Schulen kostenlos und begründet keine Verpflichtung zur späteren Buchung.
2.13Qualifizierte Anfrage bezeichnet eine unverbindliche Anmeldung, die vollständig über die Plattformsoftware gespeichert wurde, einem sichtbaren geplanten Kurstermin zugeordnet ist, von einem registrierten und angemeldeten Nutzer oder Schulaccount ausgelöst wurde, im Anbieterbereich technisch einsehbar ist und nicht offensichtlich auf einem technischen Fehler, Testvorgang, Missbrauch oder einer Dublette beruht.
2.14Buchung bezeichnet einen über die Plattformsoftware technisch ausgelösten verbindlichen Buchungsvorgang für einen buchbaren Kurstermin.
2.15Softwareentgelte sind Entgelte für die Nutzung bestimmter Softwarefunktionen der Plattformsoftware. Dazu gehören insbesondere die Plattform-Softwaregebühr für die Buchungsverwaltungsfunktion, das Anfrageverwaltungsentgelt, Entgelte für die Partnerschulplattform sowie Entgelte für Schulverwaltungs- und Planungsfunktionen.
3. Rolle von ERASMIO und Struktur der Plattformsoftware
3.1ERASMIO stellt digitale Plattformsoftware bereit. Die Plattformsoftware dient der technischen Erstellung, Konfiguration, Verwaltung, Dokumentation und Verarbeitung von Kursangeboten, Kursterminen, Anfragen, Buchungen, Stornierungen, Schulstrukturen und verbundenen Nutzerkonten.
3.2ERASMIO schuldet nicht die Durchführung der über die Plattformsoftware angebotenen Kurse. Inhalt, Qualität, Sicherheit, Durchführbarkeit, Verfügbarkeit, Genehmigungen, Versicherungen, Qualifikationen, Beschreibungen, Preise, steuerliche Angaben und rechtliche Zulässigkeit der Kurse liegen in der Verantwortung des jeweiligen Anbieters.
3.3Verträge über die Durchführung eines Kurses kommen grundsätzlich ausschließlich zwischen dem Kunden bzw. der Schule und dem jeweiligen Anbieter zustande. ERASMIO stellt hierfür die technische Softwareumgebung und die jeweiligen Verwaltungsfunktionen bereit.
3.4ERASMIO ist nicht Partei des Kursvertrags zwischen Kunde bzw. Schule und Anbieter, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
3.5ERASMIO macht sich Kursbeschreibungen, Anbieterinhalte, Anbieterbedingungen, Stornierungsbedingungen, Preise und sonstige Angaben von Anbietern nicht zu eigen. ERASMIO stellt die technischen Funktionen zur Anzeige, Speicherung, Konfiguration und Verwaltung dieser Angaben bereit.
3.6ERASMIO kann technische Darstellungsformen, Pflichtfelder, Eingabemasken, Plausibilitätsprüfungen, Statuslogiken, Sicherheitsfunktionen, Nutzerhinweise und Schnittstellen bereitstellen, um eine funktionsfähige, transparente und sichere Nutzung der Plattformsoftware zu ermöglichen. Dies begründet keine Verantwortung von ERASMIO für Inhalt, Angemessenheit oder rechtliche Zulässigkeit der durch Anbieter konfigurierten Angaben.
4. Registrierung und Nutzerkonto
4.1Die Nutzung bestimmter Funktionen der Plattformsoftware setzt eine Registrierung voraus. Bei der Registrierung sind vollständige, richtige und aktuelle Angaben zu machen.
4.2Nutzer sind verpflichtet, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Handlungen, die über ein Nutzerkonto vorgenommen werden, gelten als Handlungen des jeweiligen Kontoinhabers, sofern der Kontoinhaber die Nutzung zu vertreten hat.
4.3Nutzer haben Änderungen ihrer Angaben unverzüglich in der Plattformsoftware zu aktualisieren, soweit diese Angaben für die Nutzung, Abrechnung, Kommunikation, steuerliche Behandlung oder rechtliche Zuordnung relevant sind.
4.4ERASMIO kann Nutzerkonten ganz oder teilweise sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für Missbrauch, Sicherheitsrisiken, falsche Angaben, Rechtsverstöße, Zahlungsverzug oder erhebliche Verstöße gegen diese AGB bestehen. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
4.5Ein Anspruch auf Registrierung oder dauerhafte Bereitstellung bestimmter Funktionen besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.
5. Anbieter und Anbieterpflichten
5.1Anbieter nutzen die Plattformsoftware, um Kursangebote, Kurstermine, Preise, Verfügbarkeiten, Anfragen, Buchungen, Stornierungsbedingungen und sonstige kursbezogene Angaben eigenständig zu konfigurieren und zu verwalten.
5.2Anbieter sind für sämtliche von ihnen bereitgestellten Inhalte und Angaben verantwortlich. Dies umfasst insbesondere Kursbeschreibungen, Preisangaben, Zeitangaben, Leistungsumfang, Teilnahmevoraussetzungen, Sicherheitsinformationen, Stornierungsbedingungen, steuerliche Angaben, Kontaktinformationen, Qualifikationsnachweise und sonstige Pflichtinformationen.
5.3Anbieter haben sicherzustellen, dass ihre Kursangebote rechtlich zulässig sind und alle erforderlichen Genehmigungen, Qualifikationen, Versicherungen, Sicherheitskonzepte, Informationspflichten und sonstigen Voraussetzungen vorliegen.
5.4Anbieter dürfen keine irreführenden, rechtswidrigen, diskriminierenden, jugendgefährdenden, beleidigenden, urheberrechtsverletzenden oder sonst unzulässigen Inhalte über die Plattformsoftware einstellen.
5.5Anbieter sind verpflichtet, Anfragen und Buchungen, die über die Plattformsoftware technisch erfasst werden, sorgfältig zu verwalten und ihre Kurstermine, Verfügbarkeiten und Informationen aktuell zu halten.
5.6Anbieter sind allein verantwortlich für Inhalt, Angemessenheit und rechtliche Zulässigkeit der von ihnen über die Plattformsoftware konfigurierten Anbieterbedingungen, insbesondere Stornierungsbedingungen.
5.7Anbieter sind verpflichtet, ERASMIO unverzüglich zu informieren, wenn ein Kurs nicht durchgeführt werden kann, wesentliche Änderungen eintreten oder gesetzliche bzw. behördliche Anforderungen berührt sind.
6. Kunden, Teilnehmende, Schulen und verbundene Nutzerkonten
6.1Kunden und Schulen können die Plattformsoftware nutzen, um Kurse zu suchen, Informationen einzusehen, unverbindliche Anmeldungen zu geplanten Kursterminen abzugeben, verbindliche Buchungen für buchbare Kurstermine technisch auszulösen und Buchungs- bzw. Anfragevorgänge zu verwalten.
6.2Kunden und Schulen sind verpflichtet, richtige und vollständige Angaben zu machen, insbesondere bei Teilnehmerdaten, Kontaktdaten, Rechnungsdaten, Schulzuordnungen und sonstigen für die Durchführung oder Verwaltung eines Kurses relevanten Angaben.
6.3Bei minderjährigen Teilnehmenden ist der jeweilige buchende Nutzer bzw. die jeweilige Schule dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Einwilligungen, Zustimmungen, Aufsichtsregelungen und sonstigen rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
6.4Schulen und Organisationen sind für die Verwaltung verbundener Nutzerkonten, interne Berechtigungen, schulische Freigabeprozesse und die Richtigkeit der von ihnen veranlassten Anmeldungen und Buchungen verantwortlich.
6.5Eine unverbindliche Anmeldung zu einem geplanten Kurstermin begründet keine Verpflichtung des Kunden oder der Schule zur späteren Buchung und keine Verpflichtung des Anbieters, den Kurstermin später buchbar zu machen.
7. Softwaremodule von ERASMIO
7.1ERASMIO kann verschiedene Softwaremodule bereitstellen. Dazu können insbesondere gehören:
- die Buchungsverwaltungsfunktion für verbindliche Buchungen;
- die Anfrageverwaltungsfunktion für unverbindliche Anmeldungen zu geplanten Kursterminen;
- Anbieter-Dashboards zur Kurs-, Termin-, Anfrage- und Buchungsverwaltung;
- Kunden-Dashboards zur Verwaltung eigener Anfragen und Buchungen;
- Schul- und Organisationsfunktionen;
- die Partnerschulplattform;
- Schulverwaltungs- und Planungsfunktionen für eigene und verbundene Nutzerkonten;
- Benachrichtigungs-, Kommunikations-, Dokumentations- und Auswertungsfunktionen.
7.2ERASMIO kann Softwaremodule weiterentwickeln, ändern, erweitern, einschränken oder einstellen, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen der Nutzer zumutbar ist oder aus technischen, rechtlichen, sicherheitsbezogenen, wirtschaftlichen oder produktbezogenen Gründen erforderlich ist.
7.3Einzelne Softwaremodule können kostenfrei, kostenpflichtig, testweise, zeitlich begrenzt oder nur für bestimmte Nutzergruppen bereitgestellt werden.
8. Kursangebote und Anbieterinhalte
8.1Anbieter erstellen und verwalten Kursangebote über die Plattformsoftware eigenständig. ERASMIO stellt hierfür technische Eingabe-, Darstellungs- und Verwaltungsfunktionen bereit.
8.2Anbieter entscheiden eigenständig über Inhalt, Umfang, Termine, Preise, Teilnahmebedingungen, Verfügbarkeit und Durchführung ihrer Kurse, soweit die Plattformsoftware entsprechende Konfigurationsmöglichkeiten bereitstellt und keine gesetzlichen, technischen oder vertraglichen Grenzen entgegenstehen.
8.3ERASMIO kann Anbieterinhalte aus technischen oder rechtlichen Gründen ausblenden, einschränken, löschen oder sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für Rechtsverstöße, Missbrauch, Sicherheitsrisiken, irreführende Angaben, Verstöße gegen diese AGB oder erhebliche Beeinträchtigungen der Plattformsoftware bestehen.
8.4Anbieter räumen ERASMIO für die Dauer der Bereitstellung der Inhalte ein einfaches, nicht ausschließliches, räumlich unbeschränktes Recht ein, die bereitgestellten Inhalte innerhalb der Plattformsoftware und zur technischen Bereitstellung, Anzeige, Verarbeitung, Speicherung, Darstellung und Dokumentation von Vorgängen zu nutzen.
8.5Anbieter garantieren, dass sie über die erforderlichen Rechte an den von ihnen bereitgestellten Inhalten verfügen und durch deren Bereitstellung keine Rechte Dritter verletzt werden.
9. Verbindliche Buchungen und Buchungsverwaltungsfunktion
9.1Für buchbare Kurstermine können Kunden oder Schulen über die Plattformsoftware verbindliche Buchungen technisch auslösen.
9.2Die Plattformsoftware stellt hierfür insbesondere Funktionen zur Anzeige, Auswahl, Buchungsverwaltung, Zahlungsanbindung, Statusverwaltung, Dokumentation, Stornierungsverwaltung, Benachrichtigung und Abrechnung bereit.
9.3Der Vertrag über die Durchführung des Kurses kommt bei einer verbindlichen Buchung grundsätzlich zwischen dem Kunden bzw. der Schule und dem jeweiligen Anbieter zustande. ERASMIO stellt die hierfür genutzte Buchungsverwaltungsfunktion bereit.
9.4Vor Abschluss einer Buchung werden dem Kunden bzw. der Schule die im jeweiligen Angebot verfügbaren wesentlichen Informationen angezeigt. Dazu gehören insbesondere Anbieter, Kurs, Kurstermin, Gesamtbetrag, enthaltene Plattform-Softwaregebühr, Anbieterpreis bzw. Kurspreis, Stornierungsbedingungen und sonstige buchungsrelevante Angaben, soweit diese in der Plattformsoftware vorgesehen sind.
9.5Anbieter sind für die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Kurs- und Preisinformationen verantwortlich.
10. Plattform-Softwaregebühr für die Buchungsverwaltungsfunktion
10.1Für die Nutzung der Buchungsverwaltungsfunktion kann eine Plattform-Softwaregebühr entstehen. Die Plattform-Softwaregebühr ist ein Entgelt für den Zugriff auf und die Nutzung der digitalen Plattformsoftware im Zusammenhang mit der technischen Verwaltung einer verbindlichen Buchung.
10.2Die Plattform-Softwaregebühr vergütet insbesondere die Nutzung von Softwarefunktionen zur Anzeige, Auswahl, technischen Buchungsauslösung, Buchungsverwaltung, Statusverwaltung, Zahlungsanbindung, Benachrichtigung, Dokumentation und Stornierungsverwaltung.
10.3Die Plattform-Softwaregebühr wird im Buchungsvorgang als Bestandteil des Gesamtbetrags angezeigt oder aus dem Gesamtbetrag nachvollziehbar ausgewiesen, soweit die Plattformsoftware dies vorsieht.
10.4Die Plattform-Softwaregebühr wird mit verbindlicher Buchungsbestätigung für die Nutzung der Buchungsverwaltungsfunktion verdient, soweit gesetzlich zulässig.
10.5Die Plattform-Softwaregebühr ist keine zusätzliche Stornobearbeitungsgebühr. Sie ist bei Stornierungen Bestandteil des einbehaltenen Betrags und wird nicht zusätzlich auf eine Stornopauschale aufgeschlagen.
10.6Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- und Erstattungsrechte, bleiben unberührt.
11. Stornierung verbindlicher Buchungen durch Kunden oder Schulen
11.1Kunden und Schulen können verbindliche Buchungen nach Maßgabe der vor Buchungsabschluss angezeigten Stornierungsbedingungen stornieren, soweit die Plattformsoftware eine Stornierung technisch ermöglicht und keine gesetzlichen oder vertraglichen Einschränkungen entgegenstehen.
11.2Die Stornierungslogik dieses Abschnitts betrifft freiwillige Stornierungen durch Kunden oder Schulen. Gesetzliche Rechte, insbesondere zwingende Widerrufs-, Rücktritts- und Erstattungsrechte, bleiben unberührt.
11.3Innerhalb von 14 Tagen nach Buchungsbestätigung kann der Kunde bzw. die Schule die Buchung freiwillig stornieren, soweit für den konkreten Fall keine abweichenden gesetzlichen Regelungen oder zwingenden Anbieterrechte entgegenstehen. Bei einer Stornierung innerhalb dieser Frist wird ausschließlich die Plattform-Softwaregebühr einbehalten. Der verbleibende Betrag wird erstattet. Der Anbieter erhält in dieser Phase keinen Anbieteranteil aus dem einbehaltenen Betrag.
11.4Nach Ablauf von 14 Tagen nach Buchungsbestätigung gelten die vom Anbieter über die Plattformsoftware konfigurierten und vor Buchungsabschluss angezeigten Stornierungsstufen.
11.5Der Anbieter kann über die Plattformsoftware bis zu zwei zusätzliche Stornierungsstufen konfigurieren. Jede Stufe besteht aus einer Frist in Tagen vor Kursbeginn und einem Prozentsatz des Gesamtbetrags.
11.6Der vom Anbieter konfigurierte Prozentsatz bezieht sich auf den vollständigen vom Kunden oder der Schule gezahlten Gesamtbetrag einschließlich der enthaltenen Plattform-Softwaregebühr.
11.7Die Plattform-Softwaregebühr wird innerhalb des einbehaltenen Betrags berücksichtigt und nicht zusätzlich berechnet.
11.8Der einbehaltene Betrag darf nicht niedriger sein als die enthaltene Plattform-Softwaregebühr. Ist der nach dem Anbieterprozentsatz berechnete Betrag niedriger als die Plattform-Softwaregebühr, wird mindestens die Plattform-Softwaregebühr einbehalten, soweit gesetzlich zulässig.
11.9Die Verteilung des einbehaltenen Betrags erfolgt so, dass ERASMIO die Plattform-Softwaregebühr erhält und der darüber hinausgehende Betrag dem Anbieter zusteht. Der Erstattungsbetrag entspricht dem Gesamtbetrag abzüglich des einbehaltenen Betrags.
11.10Soweit vom Anbieter konfigurierte Stornierungsbeträge als pauschalierter Schadensersatz, pauschalierter Aufwendungsersatz oder vergleichbare Pauschale zu qualifizieren sind, bleibt dem Kunden der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist. Die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der Anbieterstufen liegt beim Anbieter.
11.11Widersprüchliche, unklare oder gesetzlich unzulässige Anbieterbedingungen gehen grundsätzlich zu Lasten des Anbieters. ERASMIO kann die technische Anzeige oder Anwendung offensichtlich fehlerhafter oder rechtswidriger Bedingungen sperren oder korrigieren, soweit dies zur Wahrung der Funktionsfähigkeit, Transparenz oder rechtlichen Sicherheit der Plattformsoftware erforderlich ist.
11.12Bei Nichterscheinen, Abbruch oder Nichtteilnahme gelten die im jeweiligen Kursangebot angezeigten Bedingungen des Anbieters, soweit gesetzlich zulässig.
11.13Wenn der Anbieter einen Kurs absagt oder nicht durchführen kann, gelten die gesetzlichen Rechte des Kunden bzw. der Schule sowie die im jeweiligen Kursangebot angezeigten Bedingungen. ERASMIO kann die technische Abwicklung von Erstattungen oder Statusänderungen über die Plattformsoftware unterstützen.
12. Gesetzliche Widerrufs- und Verbraucherrechte
12.1Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts-, Minderungs-, Schadensersatz- und sonstige Verbraucherrechte bleiben unberührt.
12.2Die freiwillige Stornierungslogik dieser AGB ersetzt kein gesetzliches Widerrufsrecht. Soweit einem Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht und dieses wirksam ausgeübt wird, gelten die gesetzlichen Folgen des Widerrufs.
12.3Bei bestimmten termingebundenen Kurs- oder Freizeitdienstleistungen kann ein gesetzliches Widerrufsrecht ausgeschlossen sein, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Die konkrete rechtliche Einordnung hängt von Art, Inhalt und Struktur des jeweiligen Angebots ab.
12.4Soweit für digitale Dienste, digitale Inhalte, Dienstleistungen oder sonstige Leistungen besondere gesetzliche Informations-, Zustimmungs- oder Belehrungspflichten bestehen, werden diese in den jeweils einschlägigen Nutzerprozessen, Belehrungen oder ergänzenden Bedingungen umgesetzt.
12.5Anbieter sind verpflichtet, ERASMIO alle Informationen bereitzustellen, die für eine zutreffende rechtliche Darstellung ihrer Kursangebote, Termine, Stornierungsbedingungen und Verbraucherinformationen erforderlich sind.
13. Anfrageverwaltungsfunktion und unverbindliche Anmeldungen
13.1ERASMIO stellt Anbietern innerhalb der Plattformsoftware eine Anfrageverwaltungs- und Planungsfunktion zur Verfügung.
13.2Über die Anfrageverwaltungsfunktion können Kunden, Schulen oder Organisationen für geplante, noch nicht verbindlich buchbare Kurstermine unverbindliche Anmeldungen abgeben. Die unverbindliche Anmeldung dient der digitalen Erfassung, Strukturierung, Verwaltung und Auswertung von Nachfrage zu geplanten Kursterminen.
13.3Die Anfrageverwaltungsfunktion dient insbesondere der Nachfrageplanung, der Teilnehmer- und Interessentenverwaltung, der Organisation geplanter Kurstermine, der digitalen Verwaltung unverbindlicher Anmeldungen, der Status- und Anfragehistorie, der Kommunikation und Benachrichtigung innerhalb der Plattformsoftware sowie der Vorbereitung späterer buchbarer Kurstermine.
13.4Unverbindliche Anmeldungen sind für Kunden, Teilnehmende und Schulen kostenlos. Sie begründen keine Verpflichtung zur späteren Buchung und keine Verpflichtung des Anbieters, den geplanten Kurstermin später buchbar zu machen.
13.5Eine unverbindliche Anmeldung ist nur möglich, wenn die Plattformsoftware die jeweilige Funktion für den konkreten Kurstermin bereitstellt und die hierfür vorgesehenen technischen Voraussetzungen erfüllt sind.
13.6Bei Schul-, Organisations- oder Gruppenanfragen kann eine unverbindliche Anmeldung mehrere teilnehmende Personen umfassen. Systemseitig können in diesem Fall mehrere Anfrageeinträge oder teilnehmerbezogene Einträge gespeichert werden.
14. Anfrageverwaltungsentgelt
14.1Für Anbieter kann für die Nutzung der Anfrageverwaltungsfunktion ein Anfrageverwaltungsentgelt entstehen.
14.2Das Anfrageverwaltungsentgelt ist ein Software-Nutzungsentgelt für die Nutzung digitaler Anfrageverwaltungs-, Planungs-, Status-, Dokumentations-, Benachrichtigungs- und Auswertungsfunktionen innerhalb der Plattformsoftware.
14.3Das Anfrageverwaltungsentgelt betrifft ausschließlich das Vertragsverhältnis zwischen ERASMIO und dem Anbieter. Kunden, Teilnehmende und Schulen zahlen für die Abgabe einer unverbindlichen Anmeldung kein Anfrageverwaltungsentgelt.
14.4Das Anfrageverwaltungsentgelt entsteht mit Speicherung einer qualifizierten Anfrage innerhalb der Plattformsoftware, sofern keine kostenfreie Phase, kein kostenfreies Kontingent oder keine abweichende Vereinbarung greift.
14.5Bei Einzelanfragen wird grundsätzlich ein Anfrageverwaltungsentgelt pro qualifizierter Anfrage berechnet. Bei Schul-, Organisations- oder Gruppenanfragen kann das Anfrageverwaltungsentgelt pro angemeldeter teilnehmender Person bzw. pro aktivem Anfrageeintrag berechnet werden.
14.6Die Höhe des Anfrageverwaltungsentgelts richtet sich nach dem für den jeweiligen Kurstermin zum Zeitpunkt seiner Erstellung gespeicherten Entgeltstand, sofern keine kostenfreie Phase, kein kostenfreies Kontingent oder keine abweichende Vereinbarung gilt.
14.7Wird eine qualifizierte Anfrage später durch den Kunden, die Schule oder den Anbieter storniert, gelöscht, als nicht mehr aktiv markiert oder nicht in eine Buchung überführt, bleibt das bereits entstandene Anfrageverwaltungsentgelt bestehen. Die Nutzung der Anfrageverwaltungsfunktion wurde mit Speicherung und Bereitstellung der qualifizierten Anfrage erbracht.
14.8Eine spätere verbindliche Buchung ist ein separater Vorgang. Für eine spätere Buchung kann zusätzlich eine Plattform-Softwaregebühr für die Buchungsverwaltungsfunktion entstehen. Eine automatische Anrechnung des Anfrageverwaltungsentgelts auf die Plattform-Softwaregebühr für spätere Buchungen erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich angezeigt oder vereinbart wurde.
14.9ERASMIO kann offensichtliche Missbrauchs-, Spam-, Test-, Systemfehler- oder Dublettenanfragen nach eigenem Ermessen ganz oder teilweise von der Berechnung ausnehmen oder erstatten. Ein Anspruch auf Ausnahme oder Erstattung besteht nur, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben oder ausdrücklich vereinbart ist.
14.10Das Anfrageverwaltungsentgelt versteht sich gegenüber Anbietern zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
15. Entgeltstände, kostenfreie Phasen und Entgeltänderungen
15.1ERASMIO kann für Softwareentgelte Entgeltstände speichern, um sicherzustellen, dass spätere Änderungen nicht rückwirkend auf bereits angelegte Vorgänge wirken.
15.2Bei Anbieterregistrierung können für den Anbieter geltende Entgeltstände, kostenfreie Phasen oder sonstige Konditionen in der Plattformsoftware gespeichert werden.
15.3Beim Erstellen eines Kurstermins kann der zu diesem Zeitpunkt aktuelle Entgeltstand für die Anfrageverwaltungsfunktion gespeichert werden. Dieser gespeicherte Entgeltstand gilt für qualifizierte Anfragen zu diesem Kurstermin, sofern keine kostenfreie Phase, kein kostenfreies Kontingent oder keine abweichende Vereinbarung greift.
15.4Spätere Änderungen allgemeiner Entgeltstände wirken nicht rückwirkend auf bereits erstellte Kurstermine, bereits gespeicherte qualifizierte Anfragen oder bereits bestätigte Buchungen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
15.5Geplante Änderungen von Softwareentgelten gegenüber Anbietern werden mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden angekündigt, soweit keine längere individuelle Ankündigungsfrist angegeben wird und keine zwingenden Gründe eine kürzere Frist erfordern.
15.6Kostenfreie Phasen, Testzeiträume oder kostenfreie Kontingente gelten nur im jeweils angezeigten Umfang. Nach Ablauf einer kostenfreien Phase können die jeweils angezeigten oder vereinbarten Softwareentgelte entstehen.
16. Partnerschulplattform
16.1ERASMIO kann Schulen und nach Freigabe verbundenen Nutzerkonten Zugang zu einer eigenständigen digitalen Partnerschulplattform innerhalb des ERASMIO-Ökosystems bereitstellen.
16.2Die Partnerschulplattform ist ein eigenständiges Softwaremodul für Schulaccounts und freigeschaltete verbundene Nutzerkonten. Sie umfasst insbesondere digitale Verwaltungs-, Organisations-, Kollaborations-, Kommunikations- und Planungsfunktionen im Zusammenhang mit internationalen Schulpartnerschaften, Mobilitätsprojekten und schulischen Kooperationsstrukturen.
16.3Der Zugang zur Partnerschulplattform erfolgt ausschließlich über registrierte Schulaccounts sowie über mit diesen verbundenen und freigeschalteten Nutzerkonten, soweit die Plattformsoftware entsprechende Funktionen bereitstellt.
16.4Die Nutzung der Partnerschulplattform ist mindestens für das Jahr 2026 kostenfrei vorgesehen.
16.5Ab dem Jahr 2027 kann ERASMIO für die Nutzung der Partnerschulplattform ein jährliches Software-Nutzungsentgelt einführen. Der konkrete Umfang, die Höhe und die Abrechnungsmodalitäten werden den betroffenen Accounts mindestens zwei Monate vor Wirksamwerden mitgeteilt.
16.6Die weitere Nutzung kostenpflichtiger Funktionen der Partnerschulplattform setzt die Zustimmung zu den jeweils angekündigten Konditionen voraus. Erfolgt keine Zustimmung, kann ERASMIO den Zugang zu den betroffenen Funktionen einschränken oder deaktivieren.
17. Schulverwaltungs- und Planungsfunktionen
17.1ERASMIO kann Schulaccounts zusätzliche organisationsbezogene Softwarefunktionen zur Verwaltung, Planung und Koordination eigener Buchungen sowie Buchungen verbundener Nutzerkonten bereitstellen.
17.2Diese Schulverwaltungs- und Planungsfunktionen dienen insbesondere der Verwaltung von Buchungsvorgängen innerhalb verbundener Schulstrukturen, der Koordination von Nutzerkonten, der internen Freigabe, der Übersicht über Teilnehmer und Vorgänge sowie der monatlichen Auswertung und Abrechnung entsprechender Softwarevorgänge.
17.3Die Nutzung dieser Schulverwaltungs- und Planungsfunktionen ist mindestens für das Jahr 2026 kostenfrei vorgesehen.
17.4Ab dem Jahr 2027 kann ERASMIO für eigene Buchungen von Schulaccounts sowie für Buchungen verbundener Nutzerkonten ein fixes Software-Nutzungsentgelt je Buchung oder je über die Plattformsoftware verwaltetem Buchungsvorgang einführen. Die Abrechnung kann monatlich erfolgen.
17.5Der konkrete Umfang, die Höhe und die Abrechnungsmodalitäten werden den betroffenen Accounts mindestens zwei Monate vor Wirksamwerden mitgeteilt.
17.6Die weitere Nutzung kostenpflichtiger Schulverwaltungs- und Planungsfunktionen setzt die Zustimmung zu den jeweils angekündigten Konditionen voraus. Erfolgt keine Zustimmung, kann ERASMIO den Zugang zu den betroffenen Funktionen einschränken oder deaktivieren.
18. Zahlungsabwicklung, Rechnungsstellung und Auszahlungen
18.1Zahlungen können über von ERASMIO eingebundene Zahlungsdienstleister technisch verarbeitet werden. Der jeweilige Zahlungsdienstleister kann eigene Bedingungen, Prüfungen, Sicherheitsmaßnahmen, Auszahlungsfristen und Compliance-Anforderungen anwenden.
18.2ERASMIO kann Zahlungen, Erstattungen, Auszahlungen, Entgeltaufteilungen und Abrechnungsinformationen über die Plattformsoftware technisch dokumentieren und verwalten.
18.3Auszahlungen an Anbieter erfolgen nach Maßgabe der jeweils angezeigten Zahlungs- und Abrechnungslogik, der Zahlungsdienstleisterbedingungen und etwaiger gesetzlicher oder vertraglicher Zurückbehaltungsrechte.
18.4Softwareentgelte gegenüber Anbietern, Schulen oder Organisationen verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Gegenüber Verbrauchern angezeigte Preise verstehen sich einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit gesetzlich erforderlich.
18.5Zahlungsdienstleistergebühren, Bankgebühren, Währungsumrechnungen, Rücklastschriftkosten, Chargeback-Kosten oder sonstige Drittgebühren können gesondert anfallen, soweit dies angezeigt, vereinbart oder gesetzlich zulässig ist.
18.6Bei Rückbuchungen, Chargebacks, Zahlungsstörungen, Betrugsverdacht oder Zahlungsdienstleisterprüfungen können Vorgänge vorübergehend gesperrt, geprüft oder verzögert werden.
19. Steuern und Abgaben
19.1Anbieter, Schulen und Organisationen sind für die zutreffende steuerliche Behandlung ihrer eigenen Leistungen, Umsätze, Rechnungsangaben und gesetzlichen Erklärungspflichten verantwortlich.
19.2ERASMIO kann steuerlich relevante Informationen erheben, speichern und verarbeiten, soweit dies für Abrechnung, Rechnungsstellung, steuerliche Dokumentation oder gesetzliche Pflichten erforderlich ist.
19.3Anbieter sind verpflichtet, richtige und vollständige steuerliche Angaben zu machen und Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.
19.4ERASMIO ist berechtigt, Softwareentgelte mit gesetzlicher Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer zu berechnen, soweit diese anfällt.
20. Nutzungsrechte an der Plattformsoftware
20.1ERASMIO räumt Nutzern für die Dauer der vertragsgemäßen Nutzung ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, widerrufliches Recht ein, die Plattformsoftware im Rahmen dieser AGB und der jeweils bereitgestellten Funktionen zu nutzen.
20.2Eine Übertragung von Rechten an der Plattformsoftware, am Quellcode, an Datenbanken, Designs, Marken, Geschäftslogiken, Schnittstellen, Dokumentationen oder sonstigen Schutzrechten findet nicht statt.
20.3Nutzer dürfen die Plattformsoftware nicht kopieren, bearbeiten, dekompilieren, zurückentwickeln, nachbauen, Dritten überlassen, unbefugt automatisiert auslesen oder in einer Weise nutzen, die über die bestimmungsgemäße Nutzung hinausgeht.
20.4Nutzer dürfen keine Maßnahmen ergreifen, die die Sicherheit, Integrität, Verfügbarkeit oder Funktionsfähigkeit der Plattformsoftware beeinträchtigen oder beeinträchtigen können.
21. Verfügbarkeit, Wartung und Weiterentwicklung
21.1ERASMIO bemüht sich um eine angemessene Verfügbarkeit der Plattformsoftware. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht garantiert, sofern keine ausdrückliche Service-Level-Vereinbarung besteht.
21.2Einschränkungen können insbesondere durch Wartung, Updates, Sicherheitsmaßnahmen, Systemüberlastung, Störungen bei Drittanbietern, Zahlungsdienstleistern, Hostingdiensten, Netzbetreibern oder durch höhere Gewalt entstehen.
21.3ERASMIO kann die Plattformsoftware weiterentwickeln, Funktionen ändern, ergänzen, ersetzen oder entfernen, soweit dies für Nutzer zumutbar ist oder aus technischen, rechtlichen, sicherheitsbezogenen, wirtschaftlichen oder produktbezogenen Gründen erforderlich ist.
21.4Beta-, Test- oder Pilotfunktionen können jederzeit geändert, eingeschränkt oder eingestellt werden. Ein Anspruch auf dauerhafte Bereitstellung solcher Funktionen besteht nicht.
22. Datenschutz und Datenverarbeitung
22.1ERASMIO verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der jeweils geltenden Datenschutzerklärung und der anwendbaren Datenschutzgesetze.
22.2Soweit Schulen, Organisationen oder Anbieter personenbezogene Daten über die Plattformsoftware eingeben, sind sie dafür verantwortlich, dass hierfür eine rechtmäßige Grundlage besteht und alle erforderlichen Informationspflichten, Einwilligungen, Berechtigungen und internen Freigaben vorliegen.
22.3Bei Schul-, Gruppen- oder Minderjährigendaten haben Schulen, Organisationen bzw. die jeweils verantwortlichen Nutzer sicherzustellen, dass die Verarbeitung rechtlich zulässig ist und die erforderlichen Zustimmungen oder Berechtigungen vorliegen.
22.4Soweit ERASMIO personenbezogene Daten im Auftrag eines Anbieters, einer Schule oder Organisation verarbeitet, können ergänzende Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung erforderlich sein. Diese sind gesondert abzuschließen, soweit gesetzlich erforderlich.
22.5Die Details zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, den jeweiligen Nutzerinformationen und gegebenenfalls gesonderten Datenschutzvereinbarungen.
23. Inhalte, Bewertungen und Kommunikation
23.1Soweit die Plattformsoftware Kommunikations-, Bewertungs-, Kommentar- oder Nachrichtenfunktionen bereitstellt, sind Nutzer für ihre Beiträge und Nachrichten verantwortlich.
23.2Nutzer dürfen keine rechtswidrigen, beleidigenden, diskriminierenden, bedrohenden, irreführenden, vertraulichen, werblichen, urheberrechtsverletzenden oder sonst unzulässigen Inhalte übermitteln.
23.3ERASMIO kann Inhalte entfernen, sperren oder prüfen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Rechtsverstöße, Missbrauch, Verletzungen dieser AGB oder Beeinträchtigungen der Plattformsoftware bestehen.
23.4ERASMIO kann systembezogene, transaktionsbezogene und sicherheitsrelevante Benachrichtigungen an Nutzer senden, soweit dies für die Nutzung, Dokumentation, Sicherheit oder Verwaltung der Plattformsoftware erforderlich ist.
24. Haftung von ERASMIO
24.1ERASMIO haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach zwingenden produkthaftungsrechtlichen Vorschriften sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.
24.2Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ERASMIO nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Nutzung der Plattformsoftware überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
24.3In Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von ERASMIO, soweit gesetzlich zulässig, auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
24.4ERASMIO haftet nicht für Inhalt, Durchführung, Qualität, Sicherheit, Verfügbarkeit oder rechtliche Zulässigkeit der von Anbietern angebotenen Kurse, soweit ERASMIO nicht selbst ausnahmsweise ausdrücklich Anbieter der jeweiligen Leistung ist.
24.5ERASMIO haftet nicht für Angaben, Inhalte, Bedingungen, Preise, Stornierungsstufen oder sonstige Erklärungen von Anbietern, Schulen, Organisationen oder Kunden, soweit ERASMIO diese nicht selbst erstellt oder sich ausdrücklich zu eigen gemacht hat.
24.6ERASMIO haftet nicht für Störungen, Ausfälle, Verzögerungen oder Fehler von Drittanbietern, insbesondere Zahlungsdienstleistern, Hostinganbietern, Kommunikationsdiensten, Netzbetreibern oder externen Schnittstellen, soweit ERASMIO diese nicht zu vertreten hat.
24.7Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitenden, Erfüllungsgehilfen und verbundenen Unternehmen von ERASMIO.
25. Haftung und Freistellung durch Anbieter
25.1Anbieter haften für ihre Kursangebote, Inhalte, Preise, Bedingungen, Angaben, Durchführungspflichten, steuerlichen Pflichten, Versicherungen, Genehmigungen, Sicherheitskonzepte und gesetzlichen Informationspflichten.
25.2Anbieter stellen ERASMIO von Ansprüchen Dritter frei, die aus oder im Zusammenhang mit rechtswidrigen Anbieterinhalten, fehlerhaften Angaben, unzulässigen Stornierungsbedingungen, Verletzung von Kundenrechten, Durchführungsmängeln, Schutzrechtsverletzungen, Datenschutzverstößen oder sonstigen Pflichtverletzungen des Anbieters entstehen, soweit der Anbieter diese zu vertreten hat.
25.3Die Freistellung umfasst angemessene Kosten der Rechtsverteidigung, soweit diese erforderlich und nachgewiesen sind.
26. Laufzeit, Kündigung und Sperrung
26.1Der Nutzungsvertrag über die Plattformsoftware wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern keine abweichende Laufzeit vereinbart wird.
26.2Nutzer können ihr Konto nach Maßgabe der in der Plattformsoftware vorgesehenen Funktionen kündigen oder löschen lassen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, offene Vorgänge, Zahlungsansprüche, Sicherheitsprüfungen oder sonstige berechtigte Gründe entgegenstehen.
26.3ERASMIO kann den Nutzungsvertrag ordentlich mit einer Frist von 30 Tagen kündigen, soweit keine abweichende Vereinbarung besteht.
26.4Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei erheblichem Verstoß gegen diese AGB, Missbrauch, Zahlungsverzug, Rechtsverstoß, Gefährdung der Plattformsoftware oder wiederholter Verletzung wesentlicher Nutzerpflichten.
26.5Die Beendigung des Nutzerkontos lässt bereits entstandene Zahlungsansprüche, Abrechnungsansprüche, Dokumentationspflichten, gesetzliche Aufbewahrungspflichten und Rechte aus bereits angelegten Buchungs- oder Anfragevorgängen unberührt.
27. Änderungen dieser AGB und der Softwarebedingungen
27.1ERASMIO kann diese AGB ändern, soweit dies aufgrund gesetzlicher Änderungen, technischer Weiterentwicklungen, neuer Softwarefunktionen, Änderungen der Plattformstruktur, Sicherheitsanforderungen, wirtschaftlicher Änderungen oder zur Klarstellung erforderlich oder angemessen ist.
27.2Änderungen werden Nutzern in geeigneter Weise mitgeteilt. Für wesentliche Änderungen gilt grundsätzlich eine Vorankündigungsfrist von mindestens 30 Tagen, soweit gesetzlich zulässig und keine kürzere Frist aufgrund zwingender Gründe erforderlich ist.
27.3Widerspricht ein Nutzer einer Änderung, kann ERASMIO den Zugang zu betroffenen Funktionen beenden oder einschränken, soweit die Fortführung zu unveränderten Bedingungen nicht möglich oder zumutbar ist.
27.4Für die Einführung kostenpflichtiger Partnerschul-, Schulverwaltungs- und Planungsfunktionen gelten die besonderen Vorankündigungs- und Zustimmungsvorschriften in den Abschnitten 16 und 17.
27.5Änderungen, die ausschließlich zugunsten des Nutzers wirken oder rein redaktioneller Natur sind, können ohne Widerspruchsfrist wirksam werden, soweit gesetzlich zulässig.
28. Abtretung, Aufrechnung und Zurückbehaltung
28.1ERASMIO kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger übertragen, soweit berechtigte Interessen der Nutzer gewahrt bleiben und die Übertragung gesetzlich zulässig ist.
28.2Nutzer dürfen Ansprüche gegen ERASMIO nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen, soweit keine zwingenden gesetzlichen Rechte entgegenstehen.
28.3Zurückbehaltungsrechte können nur ausgeübt werden, soweit sie aus demselben Vertragsverhältnis stammen, sofern keine zwingenden gesetzlichen Rechte entgegenstehen.
29. Schlussbestimmungen
29.1Es gilt das Recht der Republik Zypern, soweit zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entgegenstehen.
29.2Für Streitigkeiten mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der ERASMIO LIMITED Gerichtsstand. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
29.3Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
29.4Die Vertragssprache ist Deutsch, soweit nicht ausdrücklich eine andere Sprache vereinbart wurde. Bei Übersetzungen ist die deutsche Fassung maßgeblich, soweit gesetzlich zulässig.
29.5ERASMIO ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nur verpflichtet, soweit eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder ERASMIO sich hierzu ausdrücklich bereit erklärt.